Rechts­be­ra­tung

Die Rechts­be­ra­tung hilft Ihnen bei Ihren Ver­trags­ge­stal­tun­gen jeder Art. Wir sor­gen dafür, dass Sie Ihr Recht erhal­ten. Aus einem mit der Wirt­schafts­be­ra­tung abge­stimm­ten Mahn­we­sen sor­gen wir dafür, dass Ihre Ansprü­che außer­ge­richt­lich oder gericht­lich durch­ge­setzt werden.

Rechts­be­ra­tung

Auf Grund der wirt­schaft­li­chen Aus­rich­tung gehört das Wirt­schafts­recht zu den wich­tigs­ten Tätig­keits­schwer­punk­ten der Kanzlei.

Nils Ober­mey­er betreut und kämpft seit 1997 für sei­ne Man­dan­ten. Er berät Unter­neh­mer des Mit­tel­stan­des sowie Frei­be­ruf­ler. Er stellt dafür die in vie­len Jah­ren ent­wi­ckel­ten Kon­zep­tio­nen mit handels‑, arbeits‑, ver­trags- und gesell­schafts­recht­li­chen Schwer­punk­ten zur Ver­fü­gung und passt sie lösungs­ori­en­tiert an.

Ande­rer­seits steht er auch den Man­dan­ten und den Mit­ar­bei­ter die­ser Unter­neh­men und ihres Umfel­des als Bera­ter zur Ver­fü­gung. Den pri­va­ten Man­dan­ten/-in hilft er bei ihren verkehrs‑, erb- und miet­recht­li­chen Pro­ble­men mit krea­ti­ven und kos­ten­güns­ti­gen Lösungen.

Durch sei­ne Qua­li­fi­ka­ti­on als Fach­an­walt für Steu­er­recht bie­tet er auch die not­wen­di­ge Unter­stüt­zung in Rechts­be­helfs­ver­fah­ren und Finanz­ge­richts­pro­zes­sen an. Auch in steu­er­straf­recht­li­chen Ver­fah­ren wer­den Sie selbst­ver­ständ­lich fach­män­nisch vertreten.

Wei­ter­hin erfah­ren Sie in Arbeits‑, Miet‑, Fami­li­en- und Erb­rechts­fra­gen eine kom­pe­ten­te Bera­tung durch den Volljuristen.

Dar­über­hin­aus können wir auf ein Netz­werk erfah­re­ner Spe­zia­lis­ten und Koope­ra­ti­ons­part­ner zurückgreifen.

Hil­fe beim Mahn­we­sen bis zur Zwangs­voll­stre­ckung run­den das Ange­bot ab.